FAQ
10.09.2013
Tierversuche
Werden im Rahmen der Ausschreibung HTI:Tech_for_Med Projekte gefördert, die auch Tierversuche zum Inhalt haben?
Mit Beschluss Nr. 1634 vom 16.11.2004 hat der Landtag die Landesregierung dazu aufgefordert, "im Rahmen der budegetären Möglichkeiten wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch zu fördern". Die Abteilung 8 – Wissenschaft und Gesundheit interpretiert diesen Beschluss in der Form, als Förderungen im Rahmen dieser Ausschreibung die über die Abteilung abgewickelt werden, ausschließlich für Projekte zur Verfügung gestellt werden, die keine Tierversuche zum Inhalt haben und an deren Stelle Alternativmethoden anwenden und für zukünftige Projekte wichtige Ansätze dadurch liefern können.
Kooperationspflicht
Ein formelles Projektkriterium lautet: "Kooperationspflicht: mindestens zwei Einrichtungen haben das Projekt gemeinsam durchzuführen." Ist dieses Kritierium auch dann erfüllt, wenn zwei Institute einer Universität zusammenarbeiten?
Nein; Universitätsinstitute bzw Arbeits-/Forschungsgruppengruppe einer außeruniversitären Forschungseinrichtung sind keine "Einrichtungen" im Sinne der Ausschreibung. Als Einrichtungen sind Universitäten, Fachhochschulen oder sonstige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu sehen.
Bsp: Keine Kooperation im Sinne der Ausschreibung besteht, wenn Institut A und Institut B der Universität C kooperieren; eine Kooperation ist allerdings dann gegeben, wenn Institut A der Universität C und die Fachhochschule D (Studiengang E) gemeinsam das Projekt erarbeiten.
Projektpartner mit Sitz außerhalb der Steiermark
Sind Projektpartner möglich, die ihren Sitz außerhalb der Steiermark haben?
Grundsätzlich ja; doch lautet ein formelles Projektkritierum "Durchführungsort: Steiermark". Aus diesem Grund wären Tätigkeiten nur dann förderbar, wenn diese in der Steiermark durchgeführt werden. Besteht ein nachweisbarer Projektnutzen für die Steiermark/den Standort Steiermark wäre es möglich, dass sich ein außer-steirischer Projektpartner über Eigenmittel am Projekt beteiligt.
Deutsch
Sind Anträge im Rahmen der Ausschreibung HTI:Tech_for_Med auf deutsch zu verfassen?
Ja, um eine rasche und effiziente Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, sind Anträge auf deutsch zu verfassen.
Antragsberechtigung
Sind im Rahmen der Ausschreibung HTI:Tech_for_Med auch Unternehmen antragsberechtigt oder als Projektpartner zugelassen?
Laut den Ausschreibungskriterien sind ausschließlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Dh: Diese können um die Förderung ihrer Kosten ansuchen.
Unternehmen könnten maximal in der Form an der Ausschreibung teilnehmen, wenn zwei hochschulische Einrichtungen und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einen Antrag stellen und sich ein Unternehmen an diesen anschließt. Das Unternehmen müsste aber in jedem Fall seine Kosten zur Gänze selbst tragen. Auf jeden Fall ausgeschlossen ist eine Teilnahme von Unternehmen wenn bereits eine geschäftliche Beziehung im Bereich F&E zwischen einer antragstellenden Hochschule/außeruniversitären Forschungseinrichtung besteht.
Abkürzungen MINT und GSK
Was bedeuten die Abkürzungen MINT und GSK (Pkt 1.3 im Antragsformular)?
Unter der Abkürzung MINT wird die Fächergruppe: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zusammengefasst; dazu gehört auch Medizin.
GSK bedeutet: Geistes-, Sozial-, Kulturwissenschaften und Künste; dazu gehören auch die Rechtswissenschaften.
Beide Begriffe werden in dieser Form auch in der Forschungsstrategie (FOSTRA) verwendet.
Antragsformular: Referenzen - CV
Wessen Referenzen sind unter Pkt 1.14 im Antragsformular anzführen? Gibt es für den CV der Projektleitung eine Vorlage?
Unter Pkt 1.14 ist im Antragsformular die Eignung des Antragstellers (und der Projektpartner) zur Durchführung des vorgestellten Projektes darzustellen. Dabei kann insb auf bereits erworbene Expertise und bestehende Infrastruktur verwiesen werden.
Für den CV der Projektleitung wurde keine Vorlage zur Verfügung gestellt. Dem Antrag ist der CV als Beilage anzuschließen.