Nutzung genetischer Ressourcen_EU-Verordnung Nr. 511/2014

Protokoll von Nagoya

Gemäß der  EU-Verordnung Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya können sich für EmpfängerInnen von Forschungsgeldern Verpflichtungen ergeben, wenn diese im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten genetische Ressourcen nutzen. 

Wir ersuchen alle Antragstellenden bzw. Forschenden zu prüfen, ob für sie Verpflichtungen aus dieser Verordnung erwachsen. Nutzen Sie dazu das  Informationsblatt (samt Checkliste)

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