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Richtlinie zur Förderung von Wissenschaft und Forschung

Die zunehmende Internationalisierung der Wissenschaften, vergleichbare Qualitätsstandards und Leistungsindikatoren, die steigende Verpflichtung zur Fokussierung auf Spezialforschungsthemen sowie die Notwendigkeit zur Einwerbung kompetitiver Drittmittel der Universitäten stellen immer höhere Ansprüche an einen Forschungsstandort und damit auch an das (forschungs)politische Umfeld. Die Förderungspolitik ist mehr und mehr gefordert, ihr Angebot zu akzentuieren und Qualität vor Quantität zu stellen. Die Einrichtung von Themenkorridoren als Orientierungsrahmen, die Erarbeitung und Ausschreibung von Forschungsprogrammen am Standort Steiermark zu Schwerpunktthemen (auch an der Schnittstelle Wissenschaft und Wirtschaft), die Stärkung von geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen sind besondere Ansatzpunkte zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in der Steiermark.

Diese Richtlinie ist der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (kurz „AGVO") unterstellt.

Im Rahmen dieser Richtlinie werden sowohl Förderungen an natürliche Personen und Einrichtungen im nichtwirtschaftlichen Tätigkeitsbereich, d.s. Förderungen außerhalb des Beihilferechts gemäß den Ausnahmetatbeständen des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der jeweils aktuellen Fassung wie auch Förderungen an natürliche Personen und Einrichtungen, die dem wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich zuordenbar und somit als „staatliche Beihilfen" i.S.d. EU Beihilferechts anzusehen sind, vergeben. Förderungen, die dem Beihilferecht unterliegen werden der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (kurz „AGVO") unterstellt.

 Richtlinie zur Förderung von Wissenschaft und Forschung [pdf]

 

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