Mensabeihilfen für Studierende

Die Mensabeihilfe wird nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel an steirische Studierende gewährt, die ein Stipendium beziehen und in einer der Universität bzw. Hochschule angeschlossenen Mensa ihr Mittagessen einnehmen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht.

Die Beantragung der Mensabeihilfe durch die Studierenden erfolgt aus zweckmäßigen Gründen bei der jeweiligen Hochschülerschaft der steirischen Universität, welche vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung zur Verfügung gestellt wird.

Für Rücksprachen steht Ihnen zur Verfügung: 

  • Referat für Wissenschaft und Forschung
    Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
    Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz

    POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 13, 8010 Graz

    Frau Elke WURZINGER
    E-mail: elke.wurzinger@stmk.gv.at

    Tel.: (0316)877-2624
    Fax: (0316)877-3998 

Datenschutz

Allgemeine Informationen

- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,

- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und

- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten

finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).

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