Regionale Ergänzung des FWF-Förderprogramms „Spezialforschungsbereiche“
Die ‚Spezialforschungsbereiche' (kurz: SFB) wurden 1993 ins Leben gerufen und sollen instituts- und universitätsübergreifend Forschungskapazitäten zu einem Generalthema an einem Standort bündeln und eine Finanzierung über 8 Jahre gewährleisten.
Die Anträge werden international evaluiert - im Falle der erfolgreich durchlaufenen, exzellenten Evaluierung wird die Genehmigung durch den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) ausgesprochen.
Zwischenbegutachtungen erfolgen nach 4 Jahren. Je nach SFB beträgt das durchschnittliche Förderungsvolumen rund € 1.000.000,00 pro Jahr.
Die Vergabe erfolgt durch den FWF einmal pro Jahr in der letzten Kuratoriumssitzung des FWF auf Grundlage einer internationalen Begutachtung.
Das Land Steiermark unterstützt gemeinsam mit der Stadt Graz die Spezialforschungsbereiche mit einem zusätzlichen regionalen Beitrag von 10% der vom FWF genehmigten Förderungssumme im Verhältnis 2:1.
Nähere Informationen zu diesem Programm sind
- beim FWF unter
https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/sfbs/ und
- bei der Stadt Graz unter
http://kultur.graz.at/kulturamt/62
zu finden.
Aktuell laufende, vom Land Steiermark unterstützte Spezialforschungsbereiche:
1. Mathematical Optimization and Applications in Biomedical Sciences"
(Speaker: Univ.-Prof. DI Dr. Karl Kunisch, Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen, KFU Graz)
http://imsc.uni-graz.at/mobis/
2. "LIPOTOX. Lipotoxicity: Lipid-induced Cell Dysfunction and Cell Death"
(Speaker: Univ.-Prof. Dr. Rudof Zechner, Institut für Molekulare Biowissenschaften, KFU Graz)
3. „SFB Deutsch in Österreich"
(Speaker: Prof. Dr. Arne Ziegler, Institut für Germanistik, KFU Graz)
https://dioe.at/ueber-dioe/ueberblick/
https://dioe.at/projekte/task-cluster-b-variation/pp04/
Antragstellung
Das inhaltliche Antragsformular wird auf Anfrage zugesandt.
Voraussetzungen:
- Projektgenehmigung durch den FWF.
- Zusage der Stadt Graz.
Der Kosten- und Finanzierungsplan ist bei der Antragstellung mit einzureichen (es gelten die Plan-Daten). Dieser ist HIER downloadbar.
Die Genehmigung der Zusatzfinanzierung des Landes Steiermark kann immer nur für 1 Jahr erfolgen. Verlängerungsentscheidungen werden gesondert getroffen, eine erneute Antragstellung ist notwendig.
Förderungsverwendung: Nachweis und Abrechnung
Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die Projektrealisierung inhaltlich darzustellen und die ordnungsgemäße Heranziehung der genehmigten Förderungsmittel unter Verwendung des Formblattes nachzuweisen (zu erfassen sind nun auch die IST-Kosten). Das Formblatt ist HIER abzurufen.
Die Vorgaben für den inhaltlichen FÖRDERUNGSBERICHT werden auf unserer Webseite erläutert.
Kontakt
Mag. Gabriele WURZER
Referat Wissenschaft und Forschung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 13, 8010 Graz
gabriele.wurzer@stmk.gv.at
Tel: 0316/877-5433
Fax: 0316/877-3998
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).