doc.funds Programm

Zusatzfinanzierung des Landes Steiermark

Das FWF-Nachfolgeprogramm der Doktoratskollegs, doc.funds, wird auch vom Land Steiermark unterstützt.

doc.funds-Förderungen werden für strukturierte Doktoratsprogramme, die bereits seit mindestens zwei Jahren an der Forschungsstätte bestehen, vergeben.

Das neue Programm dient der gezielten Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs. Es soll eine exzellente, an internationale Standards orientierte, strukturierte Doktoratsausbildung ermöglichen und die besten und kreativsten wissenschaftlichen Talente an die Forschungsstätten bringen, ausbilden und binden. Durch die konkrete Finanzierung von Doktorandinnen/Doktoranden-Stellen dient das Programm auch der Stärkung des Forschungsraums und seiner Humanressourcen.

Voraussetzung für die Antragsstellung für eine Zusatzfinanzierung beim Land Steiermark ist ein genehmigter Antrag des FWFs.

Hinweis

Ein Antrag kann erst dann eingereicht werden, wenn die ordentliche Laufzeit des FWF-DK-Projekts zum Stichtag des Ausschreibungsendes von doc.funds beendet ist.

Nähere Informationen zum FWF-Programm doc.funds finden Sie auf der FWF-Homepgage:
 https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/docfunds/

Antragstellung beim Land Steiermark für die Zusatzfinanzierung

Das Antragsformular für die Zusatzfinanzierung erhalten Sie bei der zuständigen Referentin/dem zuständigen Referenten der Landesstelle (Abteilung 12, Referat Wissenschaft und Forschung).

Dieses muss ausgefüllt mit allen benötigten Unterlagen an die Abteilung übermittelt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Das inhaltliche Antragsformular wird auf Anfrage zugesandt
  • Die Genehmigung durch den FWF ist dem Antragsformular beizulegen
  • Der Kosten- und Finanzierungsplan ist bei der Antragstellung miteinzureichen (PLAN-Daten). Das Formblatt für die Kosten-/Finanzierungsplanung ist HIER abzurufen

Die Genehmigung der Zusatzfinanzierung des Landes Steiermark kann immer nur für 1 Jahr erfolgen. Verlängerungsentscheidungen werden gesondert getroffen, eine erneute Antragstellung ist notwendig.

Förderungsverwendung: Nachweis und Abrechnung

Die Förderungsnehmer sind verpflichtet, die Projektrealisierung inhaltlich darzustellen sowie die ordnungsgemäße Verwendung der genehmigten Förderungsmittel nachzuweisen:

  • nach Projektende bzw. bei Zwischenabrechnungen durch Vorlage eines End- bzw. Zwischenberichtes
  • durch Vorlage des Abrechnungsformblattes (PLAN- und IST-Daten). Das Formblatt und die Abrechnungsmodalitäten sind HIER abzurufen
  • Vorgaben für den inhaltlichen FÖRDERUNGSBERICHT werden auf unserer Webseite erläutert

Kontakt

Mag.a Gabriele WURZER 

Referat für Wissenschaft und Forschung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz

POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 13, 8010 Graz

gabriele.wurzer@stmk.gv.at 
Tel: 0316/877-5433
 

Mag. Michael Teubl 

Referat für Wissenschaft und Forschung
Abteilung 8 - Gesundheit, Pflege und Wissenschaft
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz

POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 9, 8010 Graz

michael.teubl@stmk.gv.at 
Tel: 0316/877-2798
 

Datenschutz

Allgemeine Informationen

- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit

- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und

- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten

finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung  (https://datenschutz.stmk.gv.at).