doc.funds Programm
Zusatzfinanzierung des Landes Steiermark
Das FWF-Nachfolgeprogramm der Doktoratskollegs, doc.funds, wird auch vom Land Steiermark unterstützt.
doc.funds-Förderungen werden für strukturierte Doktoratsprogramme, die bereits seit mindestens zwei Jahren an der Forschungsstätte bestehen, vergeben.
Das neue Programm dient der gezielten Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs. Es soll eine exzellente, an internationale Standards orientierte, strukturierte Doktoratsausbildung ermöglichen und die besten und kreativsten wissenschaftlichen Talente an die Forschungsstätten bringen, ausbilden und binden. Durch die konkrete Finanzierung von Doktorandinnen/Doktoranden-Stellen dient das Programm auch der Stärkung des Forschungsraums und seiner Humanressourcen.
Voraussetzung für die Antragsstellung für eine Zusatzfinanzierung beim Land Steiermark ist ein genehmigter Antrag des FWFs.
Hinweis
Ein Antrag kann erst dann eingereicht werden, wenn die ordentliche Laufzeit des FWF-DK-Projekts zum Stichtag des Ausschreibungsendes von doc.funds beendet ist.
Nähere Informationen zum FWF-Programm doc.funds finden Sie auf der FWF-Homepgage:
https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/docfunds/
Antragstellung beim Land Steiermark für die Zusatzfinanzierung
Das Antragsformular für die Zusatzfinanzierung erhalten Sie bei der zuständigen Referentin/dem zuständigen Referenten der Landesstelle (Abteilung 12, Referat Wissenschaft und Forschung).
Dieses muss ausgefüllt mit allen benötigten Unterlagen an die Abteilung übermittelt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Das inhaltliche Antragsformular wird auf Anfrage zugesandt
- Die Genehmigung durch den FWF ist dem Antragsformular beizulegen
- Der Kosten- und Finanzierungsplan ist bei der Antragstellung miteinzureichen (PLAN-Daten). Das Formblatt für die Kosten-/Finanzierungsplanung ist HIER abzurufen
Die Genehmigung der Zusatzfinanzierung des Landes Steiermark kann immer nur für 1 Jahr erfolgen. Verlängerungsentscheidungen werden gesondert getroffen, eine erneute Antragstellung ist notwendig.
Förderungsverwendung: Nachweis und Abrechnung
Die Förderungsnehmer sind verpflichtet, die Projektrealisierung inhaltlich darzustellen sowie die ordnungsgemäße Verwendung der genehmigten Förderungsmittel nachzuweisen:
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nach Projektende bzw. bei Zwischenabrechnungen durch Vorlage eines End- bzw. Zwischenberichtes
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durch Vorlage des Abrechnungsformblattes (PLAN- und IST-Daten). Das Formblatt und die Abrechnungsmodalitäten sind HIER abzurufen
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Vorgaben für den inhaltlichen FÖRDERUNGSBERICHT werden auf unserer Webseite erläutert
Kontakt
Mag.a Gabriele WURZER
Referat für Wissenschaft und Forschung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 13, 8010 Graz
gabriele.wurzer@stmk.gv.at
Tel: 0316/877-5433
Mag. Michael Teubl
Referat für Wissenschaft und Forschung
Abteilung 8 - Gesundheit, Pflege und Wissenschaft
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 9, 8010 Graz
michael.teubl@stmk.gv.at
Tel: 0316/877-2798
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung (https://datenschutz.stmk.gv.at).