Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen 2026

- Das Förderungsprogramm
- Nicht gefördert werden.....
- Budget
- Antragstellung - Einreichungsfenster. ACHTUNG: das Antragsformblatt und die Auswahlkriterien wurden überarbeitet!
- Grundsätzliches - zu beachten!
- Richtlinien für universitäre Projektvorhaben
- Nachweis und Abrechnung
- Kontakt, Ansprechpartnerin
- TIPPS für die Planung und die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen
- Datenschutz
Das Förderungsprogramm
Wissenschaftliche Symposien, Fachtagungen, Konferenzen und Kongresse sind die „Klassiker" unter den wissenschaftlichen Projektformaten: sie werden innerhalb der wissenschaftlichen Community gleichsam erwartet, ja sie müssen (mehr oder weniger regelmäßig) wiederkehren und tragen auf dem Fundament der Grundlagenforschung zur Stärkung eines Forschungsstandortes bei, sie sind Orte des wissenschaftlichen Austauschs und der interkulturellen Begegnung. Die Zusammenkunft von Forscherinnen und Forschern aus verschiedensten Disziplinen und das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Sichtweisen eröffnen neue Perspektiven und gewährleisten die Sichtbarkeit der heimischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Grundlage für jeglichen Forschungsfortschritt und die Zukunftsfähigkeit jedes Forschungsstandortes ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Entscheidend sind dabei nicht nur hervorragende Noten, sondern auch die Schulung organisatorischer Fähigkeiten oder die Mitwirkung an wissenschaftlichen Veranstaltungen.
Die Auswahl der förderungsfähigsten Publikationsvorhaben ergibt sich aus den im inhaltlichen Antragsformblatt abgefragten Punkten (Absatz "Antragstellung").
Im Blickpunkt der Förderungsauswahl steht insgesamt die Positionierung des Wissenschaftsstandortes Steiermark, in Orientierung an der
Wissenschafts- und Forschungsstrategie Steiermark 2030.
Die Auswahl der förderungsfähigen Veranstaltungen erfolgt, unter Einhaltung des verfügbaren Budgets (vgl. Absatz "Budget"), nach Prüfung und Berücksichtigung ALLER Einreichungen (es besteht KEIN First Come-First Serve Prinzip).
Nicht gefördert werden:
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Lehrveranstaltungen sowie Fortbildungskurse,
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Veranstaltungen, die nicht in der Steiermark stattfinden,
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Veranstaltungen, die von nicht-steirischen Einrichtungen ausgerichtet werden (auch wenn sie in der Steiermark stattfinden),
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Allgemeine (pauschal definierte) Jahresveranstaltungsaktivitäten,
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Veranstaltungen mit einem Teilnehmerkontingent von weniger als 50 Personen,
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Messen und Events mit Festivalcharakter,,
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Empfänge und ähnliche Veranstaltungen mit vermehrtem Repräsentationscharakter,
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Grundsätzlich solche Unternehmungen, die abseits des offiziellen Tagungsprogramms stehen (zB spontaner Besuch einer Buschenschank nach Tagungsabschluss, zB Besuch einer Gaststätte außerhalb des Tagungsprogramms, wenn diese Einkehr nur der Abendunterhaltung dient; zB Opernabend),
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Veranstaltungen der Privatwirtschaft,
- Buchpräsentationen.
Langjährige, regelmäßig wiederkehrende oder seitens des Wissenschaftsressorts mehrmals unterstützte wissenschaftliche Veranstaltungen (zB Vortragsreihen, Jahrestagungen) werden im Rahmen der Förderungsausschreibung zwar nicht kategorisch ausgeschlossen, jedoch nicht als primäres Förderungsziel bewertet. Vermehrtes Augenmerk gilt der Unterstützung einmaliger wissenschaftlicher Veranstaltungen oder solcher Veranstaltungsreihen, die gerade erst entwickelt wurden.
Budget
Das Förderungsprogramm ist - pro Einreichperiode - mit einem limitierten Kontingent in Höhe von € 125.000,00 budgetiert. Insgesamt steht also ein Budget von € 250.000,00 pro Jahr zur Verfügung.
Antragstellung
Die Anträge sind innerhalb der Einreichungsfrist zu stellen:
- 31. Juli bis 30. September 2026 (24:00)
- 28. Jänner bis 26. März 2026 (24:00)
Die Förderungsbeantragung erfolgt auf elektronischem Weg (wissenschaft-forschung@stmk.gv.at) unter Verwendung der Formblätter.
Inhaltliches Formblatt - wissenschaftliche Veranstaltungen 2026- Kosten-/Finanzplan & Abrechnungsformular [xlsm]
(in der Phase der Antragstellung sind nur PLAN-Kosten und PLAN-Einnahmen zu dokumentieren)
Der inhaltliche Antrag ist in elektronischer Form, vorzugsweise im pdf-Format (Unterschrift, Datum und/oder Stampiglie sind einzuscannen) einzureichen.
Das xlsm-Formblatt "Kosten-& Finanzplan" ist vollständig zu bearbeiten (Plan-Kosten und Plan-Einnahmen) und in elektronischer Form im Excel-Format vorzulegen. Das Titelblatt ist zusätzlich mit einer Signatur (handschriftlich oder digital) zu versehen und zu mailen.
Die Textfelder des inhaltlichen Antrages sind vollständig auszufüllen (Achtung: nicht auf das Feld "Projekttitel" zu vergessen!), die Punkte sind im Antrag durchgehend zu bearbeiten; die Kommentare sind den einzelnen Punkten jeweils klar zuzuordnen.
Punkte, die auf das konkrete Veranstaltungsvorhaben nicht zutreffen (zB die Frage nach Vereinsstatuten bei einer universitären Antragstellung), sind mit einer kurzen Leermeldung zu kommentieren (zB "Leermeldung" oder "trefft nicht zu").
Antragstellungen von "universitätsnahen" Vereinen, die keine Einrichtungen laut Organisationsplan der Universität darstellen und lediglich den "Standort" nützen, sind universitätsintern nicht meldepflichtig. Die Vereinsstatuten sind vorzulegen, der Antrag ist vom Vereinsobmann bzw. der Vereinsobfrau zu unterzeichnen.
Grundsätzliches zu beachten!
→ Die Förderungsfähigkeit einer Veranstaltung setzt voraus, dass deren Durchführung sicher gestellt wurde.
→ Im Antrag sind sämtliche Kostenpositionen darzustellen. Trinkgelder können grundsätzlich nicht eingerechnet werden.
→ Die Antragseinreichung hat im Vorfeld, mindestens 1 Woche VOR Veranstaltungsdurchführung und jedenfalls innerhalb des Einreichungszeitraumes zu erfolgen.
→ Wird mittels der Förderung ein Gewinn erzielt bzw. ein Überschuss erwirtschaftet, ist der nicht in Anspruch genommene Förderungsanteil zurück zu zahlen.
→ Grundsätzlich ist die Abbildung des Logos der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung in allen im Veranstaltungskontext stehenden Publikationen (zB Tagungsband) verpflichtend. Das Logo ist HIER abrufbar.
→ Der Förderungsnehmer bzw. die Förderungsnehmerin wird dazu angehalten, die Erreichbarkeit eines Veranstaltungsortes mittels öffentlicher Verkehrsmittel auf allen Druckwerken im Projektkontext bekannt zu geben.
→ Die Förderungen können nur in Form von anteiligen Beiträgen bzw. Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden.
→ Die Förderung ist zurück zu zahlen, wenn die im Antrag genannten Eckpunkte nicht eingehalten werden bzw. nicht eingehalten werden können. Geringfügige Abweichungen, die den Inhalt des Projektes und die Förderungsbedingungen nicht verändern (zB Kurzzeitige Laufzeitverlängerungen), können nach Vorlage einer Begründung selbstverständlich genehmigt werden.
Meldepflicht gem. UG 2002
Zur gezielten Förderung der universitären Forschung sind Anträge auf Durchführung von Projekten gemäß §§ 26 - 28 Universitätsgesetz (UG) 2002 bei den hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen zu melden und von der/dem Zeichnungsberechtigten einzureichen. Diese Richtlinie entspricht den Vorgaben des Universitätsgesetzes 2002 und optimiert somit auch die Entscheidungen, die in Hinblick auf innen- und interuniversitäre Kommunizierbarkeit zu treffen sind.
Die Bekanntgabe des entsprechenden Innenauftrages, über welche die wissenschaftlichen Vorhaben gemäß §§ 26 - 28 UG 2002 abzuwickeln sind, soll die richtige inneruniversitäre Zuordnung und somit auch die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen und transparenten Abwicklung des Projektes und somit eines Verwendungsnachweises für die seitens des Landes Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel sicher stellen.
Nachweis und Abrechnung
Die Vorlage eines Kosten-/Finanzierungsplanes im Zuge der Antragstellung sowie der Nachweis der widmungsgemäßen Förderungsverwendung im Zuge der Subventionsabrechnung sind verpflichtend.
Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer verpflichtet sich durch die Unterzeichnung eines Fördervertrages unter anderem,
- über die Durchführung des geförderten Projektes inhaltlich zu berichten
und - die ordnungsgemäße Verwendung der zugesprochenen Förderung zu dokumentieren.
Die Nachweis- und Abrechnungsmodalitäten werden auf unserer Webseite
„Nachweis der Förderungsverwendung" detailliert dargestellt. Bitte halten Sie die Vorgaben exakt ein.
Kontakt, Ansprechpartnerin
Referat Wissenschaft und Forschung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 13, 8010 Graz
Für nähere Informationen und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:
Mag.a Anita RUPPRECHT
E-mail: anita.rupprecht@stmk.gv.at
T: +43 316/877-4672
Tipps für die Planung und die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen:
- Nutzen Sie die Expertise der Stadt Graz bei der Suche und Angebotseinholung bei Veranstaltungszentren, Hotels, Gastronomie und diversen Orte für Abendveranstaltungen sowie bei Fragen nach Stadtführungen, kostenlosen Stadtplänen, GrazFolder etc. Das
Graz Convention Bureau steht Ihnen als professionelle Beratungsstelle zur Verfügung.
Nehmen Sie in diesem Zusammenhang auch Einsicht in den
Grazer Kongresskalender und informieren sich über die
Kongressförderungsmöglichkeiten der Stadt Graz. - Das Nachhaltigkeitsbewusstsein bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art hat noch deutlichen Aufholbedarf. Gerade Forschungsakteurinnen und Forschungsakteure sind mit einem hohen Maß an gesellschaftlicher Verantwortung ausgestattet, daher empfehlen wir allen Projektleiterinnen und Projektleitern, die Veranstaltungen nachhaltig auszurichten.
Neben dem Gütesiegel "G'scheit Feiern Steiermark" und dem Staatlichen Umweltzeichen "Green Meetings" (Österreichische Umweltzeichenrichtlinie 62) wurde mit der kostenlosen Selbstverpflichtung „Green Events Steiermark" eine sehr einfache Möglichkeit für Veranstalter geschaffen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und ihr Engagement öffentlich sichtbar zu machen. Näheres erfahren Sie auf der Webseite
Green Events - Mindesstandards.
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung (
https://datenschutz.stmk.gv.at).
