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Ausschreibung FH JOANNEUM - wissenschaftliche Geschäftsführung

FH JOANNEUM Gesellschaft mbH
Generalversammlung

Stellenausschreibung

Gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz), BGBl I Nr 26/1998 idgF, kommt bei der FH JOANNEUM GmbH, 8020 Graz, Alte Poststraße 149 (www.fh-joanneum.at), die Funktion

eines wissenschaftlichen Geschäftsführers (FH-Rektor)/
einer wissenschaftlichen Geschäftsführerin (FH-Rektorin)

für einen 4-jährigen Funktionszeitraum (September 2013 – September 2017) zur Ausschreibung. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kommt es zu einem Hearing vor einer Fachkommission; in weiterer Folge wird von Seiten der Generalversammlung der FH JOANNEUM GmbH ein Wahlvorschlag an das Kollegium übermittelt. Die Wahl des Leiters/der Leiterin erfolgt gemäß § 10 Abs 3 Z 1 FHStG durch das Kollegium direkt.

(1) allgemeine Voraussetzungen

Das fachliche Anforderungsprofil für diese Aufgabe setzt voraus:

  • die Absolvierung eines mindestens 4-jährigen Universitäts- und/oder Fachhochschulstudiums (Dissertation und Habilitation – oder gleichzuhaltende Qualifikationen – sind erwünscht),
  • mehrjährige Erfahrung in einer leitenden Position – insbesondere im Fachhochschul-Sektor – und Managementkompetenz,
  • umfassende Kenntnisse des Bildungs- und Ausbildungswesens, insbesondere im Fachhochschul-Sektor,
  • Kenntnisse internationaler Bildungssysteme,
  • Kenntnis der österreichischen Verwaltung,
  • Vertrautheit mit dem Bildungs- und Forschungsförderungssystem der EU und Österreichs,
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie gute Fremdsprachen-kenntnisse sowie
  • Kenntnisse des österreichischen Gesellschaftsrechts und der wesentlichen kaufmännischen Unternehmensangelegenheiten.

(2) persönliche Voraussetzungen

Erwartet werden:

  • Talent zur Organisation,
  • zielorientierte Arbeitsweise,
  • natürliche Autorität mit ausgezeichneter Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick,
  • Kompetenz in interdisziplinärer Teamführung und Motivation,
  • zukunfts- und ergebnisorientierte Denk- und Handlungsweise,
  • Initiativkraft,
  • Loyalität und Seriosität sowie
  • ausgezeichnete Referenzen.

Die fachlichen Qualifikationen sollen überdies eine Zusammenarbeit zwischen der FH JOANNEUM GmbH einerseits und der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH andererseits - insbesondere für den Bereich der anwendungsorientierten Auftragsforschung - sicherstellen. Weiters soll eine enge Kooperation und Abstimmung mit den steirischen Hochschulen im Rahmen der Steirischen Hochschulkonferenz gewährleistet sein.

(3) Aufgabenbereich

(3.1) gemeinsamer Aufgabenbereich

Die FH JOANNEUM GmbH hat zwei Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen. Grundsätzlich ist eine Gesamtverantwortlichkeit der Geschäftsführung gegeben. Folgende Angelegenheiten fallen hierbei insbesondere in die gemeinsame Zuständigkeit:

  • allgemeine Grundsätze der Geschäftspolitik,
  • allgemeine strategische Pläne und Konzepte (insbesondere Jahresprogramme),
  • der Prozess der Strategie- und Organisationsentwicklung,
  • Personalentwicklung,
  • Interne Revision,
  • Kontakt zu den Gesellschaftern (Generalversammlung, Erhaltervertreter) und Aufsichtsrat,
  • Internationale Beziehungen (fachlich: wiss. Geschäftsführung - organisatorisch: kaufm. Geschäftsführung)
  • Zusammenarbeit mit strategischen und operativen Stakeholdern,
  • PR/Marketing und
  • Datenschutz.

Im Übrigen sind die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere des GmbHG und des FHStG - einzuhalten.

(3.2) Verantwortungsbereich der wissenschaftlichen Geschäftsführung/des Rektorats

Neben den Angelegenheiten der gemeinsamen Zuständigkeit fallen folgende Angelegenheiten in den alleinigen Aufgabenbereich der wissenschaftlichen Geschäftsführung/des Rektorats:

  • die Vertretung des Kollegiums nach außen sowie die Vollziehung der Beschlüsse des Kollegiums,
  • die Erteilung von Lehraufträgen auf Grund von Vorschlägen oder nach Anhörung des Kollegiums,
  • die Erteilung von Anweisungen an hauptberufliche Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals zu Art und Umfang der Ausübung ihrer Lehrverpflichtung, soweit dies zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Studienbetriebes nach Maßgabe der Studienpläne erforderlich ist sowie
  • die Mitwirkung an Aufgaben im weisungsfreien, autonomen Aufgabenbereich des Kollegiums gemäß § 10 Abs 3 FHStG.

 

Hinweis: Kosten für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren werden nicht ersetzt.

 

(Ausführliche) Schriftliche Bewerbungen haben, neben einem Lebenslauf und den Bewerbungs-unterlagen die Gründe anzuführen, die die Bewerbung für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen. Die Bewerbungen sind bis Montag 27. Mai 2013, 12:00 Uhr (Einlangen!), an das

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 – Wissenschaft und Gesundheit
Referat Wissenschaft und Forschung
Kennwort: "Ausschreibung FH JOANNEUM GmbH"
Friedrichgasse 9
8010 Graz

zu richten. Alle Bewerbungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Für die Generalversammlung:
Die Landesrätin
Mag.a Edlinger-Ploder 

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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