Förderungsverwendungsnachweis
INHALTLICHE BERICHTSLEGUNG
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Eine zweckmäßige und kompakte inhaltliche Berichterstattung über ein gefördertes Projekt ist integraler Bestandteil des Förderungsverwendungsnachweis. Es ist außerdem ein Gebot des verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Förderungsgeldern, aber auch ein Zeichen des Respekte gegenüber dem Geldgeber. Sorgfältig aufbereitete Berichte (Zwischenbericht und/oder Endbericht) sind natürlich auch entscheidend, wenn es um zukünftige Förderungseineinreichungen bzw. um den Pojektanschluss geht.
Hinsichtlich der Schriftgröße und des Schrifttyps besteht Gestaltungsfreiheit. Dennoch sind bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen, die wir für Sie in einem Merkblatt zusammen gestellt haben.
Sie können das Dokument auch mit Klick auf die die Abbildung öffnen.
[Geförderte wissenschaftliche Veranstaltungen sind von diesen präzisen Vorgaben ausgenommen. Die Genehmigungspflichtigkeit bei Konzeptänderungen und Kostenabweichungen gilt aber unverändert. Bei der Erstellung des inhaltlichen Tagungsbericht besteht Gestaltungsfreiheit. Richtwert für den Seitenumfang: 3 bis maximal 15 Seiten]