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Inhaltlicher Förderungsverwendungsnachweis

Eine zweckmäßige und kompakte inhaltliche Berichterstattung über ein gefördertes Projekt ist integraler Bestandteil des Förderungsverwendungsnachweises. Sorgfältig aufbereitete Berichte (Zwischenbericht und/oder Endbericht) sind natürlich auch entscheidend, wenn es um allfällige zukünftige Förderungseinreichungen bzw. um den Projektanschluss geht.

Hinsichtlich der Schriftgröße und des Schrifttyps besteht Gestaltungsfreiheit. Dennoch sind bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen, die wir für Sie in einem  Merkblatt zusammengestellt haben. 

[Geförderte wissenschaftliche Veranstaltungen sind von diesen präzisen Vorgaben ausgenommen. Bei der Erstellung des inhaltlichen Tagungsberichtes besteht Gestaltungsfreiheit. Richtwert für den Seitenumfang: 3 bis maximal 15 Seiten] 

Datenschutz

Allgemeine Informationen

- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,

- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und

- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten

finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).

 

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