Ausschreibung FH JOANNEUM - wissenschaftliche Geschäftsführung
Stellenausschreibung
Gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz), BGBl I Nr 26/1998 idgF, kommt bei der FH JOANNEUM GmbH, 8020 Graz, Alte Poststraße 149 (www.fh-joanneum.at), die Funktion
eines wissenschaftlichen Geschäftsführers (FH-Rektor)/
einer wissenschaftlichen Geschäftsführerin (FH-Rektorin)
für einen 4-jährigen Funktionszeitraum (September 2013 – September 2017) zur Ausschreibung. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kommt es zu einem Hearing vor einer Fachkommission; in weiterer Folge wird von Seiten der Generalversammlung der FH JOANNEUM GmbH ein Wahlvorschlag an das Kollegium übermittelt. Die Wahl des Leiters/der Leiterin erfolgt gemäß § 10 Abs 3 Z 1 FHStG durch das Kollegium direkt.
(1) allgemeine Voraussetzungen
Das fachliche Anforderungsprofil für diese Aufgabe setzt voraus:
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die Absolvierung eines mindestens 4-jährigen Universitäts- und/oder Fachhochschulstudiums (Dissertation und Habilitation – oder gleichzuhaltende Qualifikationen – sind erwünscht),
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mehrjährige Erfahrung in einer leitenden Position – insbesondere im Fachhochschul-Sektor – und Managementkompetenz,
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umfassende Kenntnisse des Bildungs- und Ausbildungswesens, insbesondere im Fachhochschul-Sektor,
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Kenntnisse internationaler Bildungssysteme,
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Kenntnis der österreichischen Verwaltung,
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Vertrautheit mit dem Bildungs- und Forschungsförderungssystem der EU und Österreichs,
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Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie gute Fremdsprachen-kenntnisse sowie
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Kenntnisse des österreichischen Gesellschaftsrechts und der wesentlichen kaufmännischen Unternehmensangelegenheiten.
(2) persönliche Voraussetzungen
Erwartet werden:
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Talent zur Organisation,
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zielorientierte Arbeitsweise,
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natürliche Autorität mit ausgezeichneter Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick,
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Kompetenz in interdisziplinärer Teamführung und Motivation,
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zukunfts- und ergebnisorientierte Denk- und Handlungsweise,
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Initiativkraft,
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Loyalität und Seriosität sowie
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ausgezeichnete Referenzen.
Die fachlichen Qualifikationen sollen überdies eine Zusammenarbeit zwischen der FH JOANNEUM GmbH einerseits und der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH andererseits - insbesondere für den Bereich der anwendungsorientierten Auftragsforschung - sicherstellen. Weiters soll eine enge Kooperation und Abstimmung mit den steirischen Hochschulen im Rahmen der Steirischen Hochschulkonferenz gewährleistet sein.
(3) Aufgabenbereich
(3.1) gemeinsamer Aufgabenbereich
Die FH JOANNEUM GmbH hat zwei Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen. Grundsätzlich ist eine Gesamtverantwortlichkeit der Geschäftsführung gegeben. Folgende Angelegenheiten fallen hierbei insbesondere in die gemeinsame Zuständigkeit:
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allgemeine Grundsätze der Geschäftspolitik,
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allgemeine strategische Pläne und Konzepte (insbesondere Jahresprogramme),
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der Prozess der Strategie- und Organisationsentwicklung,
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Personalentwicklung,
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Interne Revision,
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Kontakt zu den Gesellschaftern (Generalversammlung, Erhaltervertreter) und Aufsichtsrat,
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Internationale Beziehungen (fachlich: wiss. Geschäftsführung - organisatorisch: kaufm. Geschäftsführung)
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Zusammenarbeit mit strategischen und operativen Stakeholdern,
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PR/Marketing und
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Datenschutz.
Im Übrigen sind die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere des GmbHG und des FHStG - einzuhalten.
(3.2) Verantwortungsbereich der wissenschaftlichen Geschäftsführung/des Rektorats
Neben den Angelegenheiten der gemeinsamen Zuständigkeit fallen folgende Angelegenheiten in den alleinigen Aufgabenbereich der wissenschaftlichen Geschäftsführung/des Rektorats:
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die Vertretung des Kollegiums nach außen sowie die Vollziehung der Beschlüsse des Kollegiums,
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die Erteilung von Lehraufträgen auf Grund von Vorschlägen oder nach Anhörung des Kollegiums,
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die Erteilung von Anweisungen an hauptberufliche Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals zu Art und Umfang der Ausübung ihrer Lehrverpflichtung, soweit dies zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Studienbetriebes nach Maßgabe der Studienpläne erforderlich ist sowie
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die Mitwirkung an Aufgaben im weisungsfreien, autonomen Aufgabenbereich des Kollegiums gemäß § 10 Abs 3 FHStG.
Hinweis: Kosten für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren werden nicht ersetzt.
(Ausführliche) Schriftliche Bewerbungen haben, neben einem Lebenslauf und den Bewerbungs-unterlagen die Gründe anzuführen, die die Bewerbung für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen. Die Bewerbungen sind bis Montag 27. Mai 2013, 12:00 Uhr (Einlangen!), an das
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 – Wissenschaft und Gesundheit
Referat Wissenschaft und Forschung
Kennwort: "Ausschreibung FH JOANNEUM GmbH"
Friedrichgasse 9
8010 Graz
zu richten. Alle Bewerbungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Für die Generalversammlung:
Die Landesrätin
Mag.a Edlinger-Ploder