Ausschreibung
Präambel
Humantechnologie ist eines der Zukunftsfelder des Landes Steiermark. In der Steiermark sind etwa 7.600 MitarbeiterInnen in 130 Betrieben und Institutionen in der Zukunftsbranche Human-technologie tätig. Nach Prognosen der steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft wird sich bis 2015 die Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich auf 12.000 erhöhen und die Wertschöpfung verdoppeln.
Einer der Gründe, warum sich eine so große Anzahl an Unternehmen am Standort Steiermark angesiedelt hat, ist zum einen die breite Verankerung des Themas in der universitären aber auch außeruniversitären Forschungslandschaft und zum anderen die Unterstützungsstrukturen des Humantechnologieclusters Styria (HTS), dessen Tätigkeit sich vorrangig auf die strategischen Korridorthemen „Pharmazeutische Verfahrens-, Prozess- und Produktionstechnologie", „Biomedizinische Sensortechnologie & Biomechanik" sowie „Biobank & Biomarkertechnologie" konzentriert. So ist dieses Querschnittsthema an allen fünf steirischen Universitäten, sowie an der landeseigenen Forschungsgesellschaft JOANNEUM RESEARCH mit dem Institut HEALTH und an der FH JOANNEUM GmbH mit den Studiengängen im MTD-Bereich sowie in zahlreichen weiteren außeruniversitären Forschungseinrichtungen vertreten.
Aufgrund der ausgezeichneten Erfahrungen aus der HTI-Ausschreibung, der Überzeugung, dass der gebündelte Mitteleinsatz den größten Output liefert und nicht zuletzt um das wissenschaftliche Know-how und die Kooperation der universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Spezialgebiet des Human-Technology-Interface „Medizinische Sensorik" zu stärken, entschloss sich das Ressort „Wissenschaft und Forschung, Gesundheit und Pflegemanagement" 2011/2012 zur Ausschreibung „HTI:SMApp". Nunmehr soll die Ausschreibungsreihe „HTI", die mit bislang 18 geförderten Projekten zum Expertisenauf- und -ausbau in der Steiermark beitragen konnte, mit dem Call „HTI:Tech4Med" abgeschlossen werden. Das Ressort „Wissenschaft und Forschung, Gesundheit und Pflegemanagement" hofft damit auch, dass aufgebaute Expertise dadurch weiter in der Steiermark gefestigt werden kann und ein nachhaltiger Nutzen für die heimische Forschungscommunity - aber auch die steirischen Unternehmen aus diesem Bereich - generiert wird.
I Das Thema
Medizinprodukte spielen heute in allen Bereichen des Gesundheitswesens, von der Prävention über die Diagnostik und Behandlung (Therapie) bis hin zur Rehabilitation, eine unverzichtbare Rolle. Aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung, der Verschiebung des Morbiditätsspektrums, steigenden medizinischen Anforderungen in Verbindung mit wachsendem technologischen Fortschritt sowie eines sich verändernden Gesundheitsverständnisses ist in den nächsten Jahren von einer weltweit nachhaltig positiven Entwicklung des Gesundheitsmarkts und damit einhergehend auch des Markts für Medizinprodukte auszugehen.
Die Steiermark bietet sehr gute Voraussetzungen, die positive Entwicklung dieser Branche zu einem nachhaltigen Mehrwert für die heimische Wirtschaft und den Standort zu nutzen.
begünstigende Faktoren
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40% der österreichischen Medizinprodukte-Unternehmen sind im Bereich Forschung, Technologie und Innovation tätig.
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immer mehr kleinere aber auch große Firmen (z.B. aus dem Automotive Bereich) drängen in den Medizintechnik-Markt (als Zulieferer oder In-Verkehr-Bringer) - viele davon am Standort Steiermark / Graz (inkl. Betriebsansiedelung internationaler Konzerne)
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Umfassende Hochschullandschaft und eine landeseigene Forschungsgesellschaft - hohe Interdisziplinarität am Standort
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BiotechMed Initiative (TU Graz, Karl-Franzens-Universität Graz, Medizinische Universität Graz)
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Humantechnologie-Cluster mit dem strategischen Korridor „Advanced biomedical sensor technologies and biomechanics"
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BioNanoNet als wissenschaftliches Netzwerk an der Schnittfläche Medizin/Technik
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Bewährte Förderinstrumente des Landes (Human Technology Interface)
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Bauprojekt LKH-2020 und darin die Realisierung des MedCampus sowie die Realisierung des ZWT (Zentrum für Wissens- und Technologie-Transfer in der Medizin mit Mietflächen für Spin-Offs aus dem Bereich Life-Science) - Entstehung (auch) einer räumlichen kritischen Masse
branchenspezifische hemmende Faktoren
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lange Entwicklungszeiten
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hohe Qualitätsstandards
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Branchenstruktur: 90% der österreichischen Medizintechnik-Firmen sind KMU mit weniger als 249 Mitarbeiter/innen. 70% beschäftigen weniger als 49 Mitarbeiter/innen. Das bedeutet, wenig Personal für administrativen Aufwand bei Förderprojekten.
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KMUs fehlt oft die Marktübersicht bzw. der Marktzugang (der Gesundheitsmarkt funktioniert nach vollkommen anderen Mechanismen, als Märkte es üblicherweise sonst tun). Dies macht das Abschätzen von Marktpotenzialen schwierig
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spezielle (klinische) Anforderungen für den Weg von der Idee bis zu etablierten Medizinprodukten sind nicht ausreichend bekannt, was bei der Realisierung entlang des Produktlebenszyklus unweigerlich zu teuren „Lernschleifen" bis - im schlechtesten Fall - zum Scheitern führt.
II Allgemeine Ziele des Landes Steiermark im Bereich Humantechnologie
- Forcierung und Strukturierung des Stärkefeldes Humantechnologie,
- Unterstützung bestehender und Entwicklung neuer themenspezifischer Aktivitäten,
- Kooperation mit bestehenden Forschungsnetzwerken,
- Verbesserung der Schnittstelle zwischen Forschung und Wirtschaft,
- Forcierung des wissenschaftlichen Diskurses sowie
- Initiierung und Entwicklung von interdisziplinären Forschungs- und Entwicklungsprojekten
III Grundlagen der Ausschreibung
Aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung, der Verschiebung des Morbiditäts-spektrums, steigenden medizinischen Anforderungen in Verbindung mit wachsenden technologischen Fortschritten sowie eines sich verändernden Gesundheitsverständnisses ist in den nächsten Jahren von einer weltweit nachhaltig positiven Entwicklung des Gesundheitsmarkts und damit einhergehend auch das Markts für Medizinprodukte auszugehen.
Gleichzeitig werden Hersteller von Medizinprodukten mit steigenden Anforderungen an ihre Produkte im Zuge der Zulassung konfrontiert; diese sind in einer EU-weiten Strategie gebündelt und daher bereits absehbar. Mit diesen neuen Anforderungen geht auch ein Anstieg an erforderlicher wissenschaftlicher Expertise einher.
Die systematische Identifikation medizinischer Bedürfnisse und Anforderungen, ebenso wie die systematische und vor allem evidenzbasierte Abschätzung des Markts, sowie die Analyse epidemiologischer und gesundheitsökonomischer Daten können in einem gesamt-gesellschaftlichen Zusammenhang nur mit wissenschaftlich fundierten Methoden zu erfolgen.
Genauso kann die klinische Entwicklung und Validierung (zB Sicherheits- und Wirksamkeitsnachweis) nur in Kooperation mit klinisch/medizinisch/wissenschaftlichen Partnern erfolgen.
IV Förderungsschwerpunkte
IDEEN
darunter fällt die systematische Identifikation medizinischer Bedürfnisse und Anforderungen in verschiedenen Indikationsbereichen für neue Produkte und Technologien bei den Usern (PatientInnen, ÄrztInnen, Pflegepersonal ...)
MARKT
dazu zählen:
- die Förderung systematischer und evidenzbasierter Abschätzungen (medizinische Indikation, medizinischer Nutzen und Bedarf, Marktanalysen, Beobachtung von Krankheitsfeldern)
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die Förderung der Analyse epidemiologischer und gesundheitsökonomischer Daten (Kosten und Wirkung, Kostenreduktion, Kosteneffektivität, Nutzwertanalysen)
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die Förderung der Ermittlung des Stands der Technik sowie zur patentrechtlichen Situation (Schutzrechtspotenziale -und barrieren)
KLINISCHE ENTWICKLUNG UND VALIDIERUNG
dazu zählen:
- die Förderung der Untersuchung von technischer Machbarkeit für Entwicklung und Herstellung
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die Förderung technologischer Maßnahmen zur Überführung der technischen hin zur klinischen Entwicklung
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die Förderung klinischer und präklinischer (Feasibility-)Studien zum Sicherheits- und Wirksamkeitsnachweis neuer Medizinprodukte (Prototypen)
V (formelle) Projektkriterien
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Projektdauer: maximal 24 Monate
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Projektkosten: maximal € 200.000,00 (einschließlich Eigenmittel)
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Kooperationspflicht: mindestens zwei Einrichtungen haben das Projekt gemeinsam durchzuführen.
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Kooperationsprojekte von technischen und medizinischen Disziplinen, aber auch mit den Sozialwissenschaften im Bereich der avisierten medizinischen Anwendung werden prioritär bewertet.
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Durchführungsort der Projektarbeiten: Steiermark
VI (maximale) Höhe der Förderung
Die (maximale) Höhe der Förderung orientiert sich an der Forschungskategorie (Grundlagenforschung – experimentelle Forschung – industrielle Forschung) und kann zwischen 25 und 100% betragen.
Definitionen (siehe dazu auch Pkt 2.2 Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation):
Grundlagenforschung bezeichnet experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten dienen.
Industrielle Forschung bezeichnet planmäßiges Forschung oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen nutzen zu können. Hierzu zählt auch die Schöpfung von Teilen komplexer Systeme, die für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sind, mit Ausnahme von Prototypen, die unter experimentelle Entwicklung fallen.
Experimentelle Entwicklung bezeichnet den Erwerb, die Kombination, die Formung und die Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen oder Konzepten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel auch andere Tätigkeiten zur Definition, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie auch die Erstellung von Entwürfen, Zeichnungen, Plänen und anderem Dokumentationsmaterial, soweit dieses nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.
Die experimentelle Produktion und Erprobung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen ist förderfähig, soweit sie nicht in industriellen Anwendungen oder kommerziell genutzt oder für solche Zwecke umgewandelt werden können.
Experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, bestehenden Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.
In keinem Fall förderfähig ist die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen.
VIII Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
IX Entscheidungsfindung
Die Entscheidungsfindung besteht aus zwei Schritten:
(1) formelle Prüfung durch die Abteilung 8 – Wissenschaft und Gesundheit (Referat Wissenschaft und Forschung) und
(2) inhaltliche Begutachtung durch eine Fachjury.
Für die inhaltliche Begutachtung kommen die folgenden Kriterien (in der Regel mit den Bewertungsmöglichkeiten: 0 - 1 - 3 - 5 Punkte) zur Anwendung:
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Qualität des Projektes
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Qualität der inhaltlichen und strukturellen Ausarbeitung des Antrages
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Finanzplanung und Ressourceneinsatz
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Eignung des Antragstellers/der Antragsteller (bei Kooperationen)
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(Zusatz-)Nutzen für den Forschungsbetrieb des Antragstellers/der Antragsteller (bei Kooperationen)
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Nutzen für die Steiermark
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Förderung junger WissenschafterInnen
Anmerkungen:
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Die Förderempfehlung erfolgt in Form einer Rangliste.
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Die maximal erreichbare Punkteanzahl beträgt 35.
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Sobald ein Kriterium mit 0 Punkten bewertet wird, ist das entsprechende Projekt aus der weiteren Behandlung auszuscheiden.
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Die Punkteanzahl wird in der Reihenfolge 0 - 1 - 3 - 5 vergeben; das Überspringen einer Beurteilungsstufe ist nicht möglich.
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Bei Punktegleichheit ist jenem Projekt der Vorzug zu geben, bei dem jedes Kriterium mit mindestens 3 Punkten beurteilt wurde.
X Zeitplan (ohne Gewähr)
Veröffentlichung der Ausschreibung | 01.07.2013 |
Ende der Einreichfrist | 13.09.2013 (12:00 Uhr) |
Abschluss der formellen Prüfung und |
bis Mitte KW 40 |
Sitzungen der Fachjury | KW 45/46 |
Beschluss durch die Landesregierung | 21.11.2013 |
Verständigung aller Antragsteller | KW 48 |
frühestmöglicher Projektstart (sollte im Rahmen der Planung brücksichtigt werden) |
01.12.2013 |
XI Einreichfrist
Anträge können bis
13.09.2013, 12:00 Uhr (Einlangen!)
an die Abteilung 8 – Wissenschaft und Gesundheit (Referat Wissenschaft und Forschung) übermittelt werden.
XII Einreichung
Für Einreichungen im Rahmen dieser Ausschreibung ist unbedingt das unter
http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/100442165/DE/
downloadbare Antragsformular sowie der Finanzplan (gesondert für jeden Partner) zu verwenden.
Der Antrag ist in folgenden Formen fristgerecht an die Abteilung 8 - Wissenschaft und Gesundheit zu übermitteln:
- im Ausdruck (Antragsformular) – ausschließlich geschäftsmäßig durch den Rektor/die Rektorin bzw das zuständige Mitglied des Rektorats für Forschung bzw den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin unterfertigt – und
- auf CD gebrannt oder einen USB-Stick gespeichert (Antragsformular als pdf oder Word-Datei und Finanzplan für jeden Projektpartner) an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 - Wissenschaft und Gesundheit
Referat Wissenschaft und Forschung
Kennwort: „HTI:Tech_for_Med"
Zimmerplatzgasse 13
8010 Graz